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Spielregeln

Wir bieten Ihnen exzellente Fotografie auf höchstem Niveau. Doch leider können auch wir nicht umhin, unserer Dienstleistung Spielregeln zu geben. Deswegen fügen wir hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Diese AGB gelten für alle von den Hoffotografen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widersprechen wir hiermit. Unsere AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.

2. »Fotografien« im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke der Hoffotografen gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten).

3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Bei allen nach dem 01.01.2012 erstellten Aufnahmen räumen wir uneingeschränkte Nutzungsrechte ein. Die Einräumung des Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass wir dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Roh- oder Feindaten) überlassen. Feindaten sind entsprechend dem Angebot, bei fehlendem Angebot entsprechend unserer aktuellen Preisliste zu erwerben.

6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

7. Fällt aus Gründen, die die Hoffotografen nicht zu vertreten haben, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so haben wir ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von den Hoffotografen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, können wir eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.

12. Wird uns die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.

13. Wir archivieren die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, sind wir nicht haftbar.

14. Wir behalten uns vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.

15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.

16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 5.000 Euro, so sind wir gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.

17. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Berlin. Wir sind berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2012, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

© Die Hoffotografen Berlin